1. LEHRJAHR = BGJ
In diesem ersten Ausbildungsjahr erlernst Du die Grundlagen des Zimmererhandwerks. Du erlernst den sicheren Umgang mit Handwerkzeug und Maschinen inkl. eines 4-wöchigen Pflichtpraktikums in deinem Betrieb. Es gibt zwar im BGJ keine Ausbildungsvergütung, aber wer clever ist, hängt an das Praktikum noch Zeit dran, um etwas Geld zu verdienen.
SO GEHT ES NACH DEM BGJ WEITER
Das bestandene BGJ wird dir mit einem Jahr auf die insgesamt 3-jährige Lehrzeit angerechnet. Deine weitere Ausbildung erfolgt im Betrieb, in der Berufsschule und in einem überbetrieblichen Bildungszentrum. Ab jetzt werden dir in der Berufsschule vor allem fachtheoretische Grundlagen vermittelt. In einem überbetrieblichen Bildungszentrum wird die betriebliche Ausbildung ergänzt und vertieft. Den Schwerpunkt findest du hier bei den praktischen Fertigkeiten und Kenntnissen. Nach ca. 1 1/4 Jahren machst du die Zwischenprüfung. Nach 2 Jahren schließt Du deine Lehre mit der Gesellenprüfung ab. Hast Du sie bestanden, darfst Du dich Zimmerin / Zimmerer nennen.
Wer
mind. MittelschulabschlussWo
Forstweg 27, WeißenburgDauer
3 JahreBeginn
01.09.2025Gehalt
0€ - 1550€
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"Du hast Fragen oder möchtest den Beruf ausprobieren?"
Frau
Sonja Schmoll
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Praktikum
Gerne würden wir Dich persönlich kennenlernen. Am besten eigenet sich dafür ein einwöchiges Schnupper-Praktikum. Hier lernst du den Beruf bei uns kennen und kannst dich mit den Lehrlingen austauschen. Wähle deinen Wunschtermin und wir melden uns bei dir!
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